Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter

Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter

Immer mehr Menschen in der Schweiz werden immer älter und leben immer länger zu Hause.

Entsprechend steigt auch der Bedarf an Hilfe, Betreuung und Pflege zu Hause. Den Familienangehörigen kommt bei der Unterstützung eine tragende Rolle zu. Doch nicht alle Menschen haben bis ins hohe Alter Familienangehörige, nicht allen Familienangehörigen ist es möglich, in genügendem Ausmass Unterstützung zu leisten, und nicht alle Betreuungsarbeiten können – gerade in komplexen Fällen – von Familienangehörigen ausgeführt werden.

Betreuung muss deshalb in Zukunft weiterhin durch organisierte Freiwilligenarbeit und vermehrt auch durch professionelle Betreuungsangebote erbracht werden.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Zusatzleistungsverordnung (ZLV) vom 5. März 2008 angepasst und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Ziele dieser Neuregelung sind die Stärkung der Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen im Alter, die zu Hause leben, insbesondere jene mit Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV.

Die Betreuungsbedürfnisse sind so unterschiedlich wie die älteren Menschen selbst, weshalb individuelle Vorgehensweisen zur Ermittlung und Umsetzung von Betreuungsleistungen gefragt sind. Seit dem 1. Januar 2025 haben Altersrentnerinnen und -rentner, die Ergänzungsleistungen zur AHV beziehen, den Anspruch für finanzielle Unterstützung für Betreuungsleistungen im Alter.

 

Um den Abklärungsprozess zu starten, vereinbaren Altersrentnerinnen und -rentner einen Termin bei der Seniorenberatungsstelle Dübendorf. Diese prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sofern diese Voraussetzungen gegeben sind, erteilt die Seniorenberatungsstelle den Bedarfsabklärungsauftrag an die Bedarfsbescheinigungsstelle der Stadt Dübendorf.

Der Stadtrat hat per 01.01.2025 die städtische Spitex des IMWIL Alters- und Spitexzentrum als Bedarfsbescheinigungsstelle bezeichnet. Das bedeutet, dass eine Fachperson zu den Altersrentnerinnen und -rentner nach Hause kommt und mit Hilfe eines Fragebogens (Abklärungsinstrument) ermittelt, welche Betreuungsleistungen in welchem Umfang für die Person vonnöten wären und über Zusatzleistungen zur Altersrente finanziert werden können. Unterstützend können Betreuungsangebote sein z.B. in den Bereichen Haushalt, Mahlzeitendienst resp. Mittagstisch, Entlastungsdienst, psychosoziale Betreuung, Hilfsmittel (z.B. Notrufknopf) und ähnliches.

Nach der Bedarfsabklärung erhalten die Altersrentnerinnen und -rentner eine schriftliche Bedarfsbescheinigung. Danach suchen sie sich selbständig die Dienstleistungen aus der Broschüre der Seniorenberatung Dübendorf aus oder melden sich bei der Seniorenberatung Dübendorf, falls sie weitere Unterstützung bei der Suche nach Betreuungsleistungserbringenden benötigen. Zu beachten ist, dass pro Kalenderjahr maximal 25‘000 Franken pro Person oder 50‘000 Franken pro Ehepaar bezogen werden können. Mit diesem Betrag müssen wie bisher auch alle weiteren Krankheits- und Behinderungskosten wie Franchise und Selbstbehalt bei krankenkassenrelevanten Rechnungen oder Zahnarztkosten finanziert werden.

Informationen zum weiteren Ablauf nach der Bedarfsabklärung bzw. dem Auswählen der Betreuungsdienstleistungen sind in einem Flyer zusammengestellt. Dieser Flyer ist erhältlich bei der Seniorenberatungsstelle Dübendorf oder virtuell auf der Homepage der Stadt Dübendorf.

Wir, die Spitex IMWIL, freuen uns diese neue Abklärungs-Aufgabe in Namen der Stadt Dübendorf ausführen zu dürfen und dabei die Dübendorferinnen und Dübendorfer noch mehr in ihrer häuslichen Umgebung unterstützen zu können.

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